Ulrich Nißle

Garten- und Landschaftsbau

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Baumpflegearbeiten

Um den Baum gesund zu erhalten, Krankheiten und Pilzbefall vorzubeugen, benötigt Ihr Baum die entsprechende Pflege. Dazu gehört sowohl der vorbeugende Erhaltungsschnitt, wie auch die Kronensicherung und Totholzentfernung. Letzteres ist als wichtiger Sicherheitsaspekt zu werten, der vorbeugend Sturmschäden entgegenwirkt, aber auch nach einer Beschädigung des Baumes eine wichtige Maßnahme darstellt.

Unser Service für Sie

  • Erhalt und Sicherung von Baumbestand
    gegebenenfalls unter Einsatz der Seilklettertechnik
  • Fällung und Entsorgung von Bäumen
    auch aus schwierigen Standorten unter Einsatz von Hubsteigern oder Seilklettertechnik
  • Entfernung und Rodung von Wurzelstümpfen mit Stubbenfräsen

      

 

Bitte beachten Sie,

dass Kronenpflege auch im Sommer möglich, ja sogar empfohlen ist, da in dieser Zeit der Wundverschluss des Baumes am besten ist.

Allerdings ist die Entfernung von Totholz und die Fällung von Bäumen nur in bestimmten Zeiträumen möglich.
Baumfällungen sind in Baden-Württemberg nach dem Landes-naturschutzgesetz (§ 29 Abs. 2 ff.) nur in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt.
Das Gesetz und damit die zeitliche Beschränkung dient dem Schutz der Tierwelt. Ganz besonders werden im Nestbau befindliche und bereits brütende Vögel (Vogelschutzgesetz), Kleinlebewesen und Insekten geschont.