Ulrich Nißle

Garten- und Landschaftsbau

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ob anspruchsvoller Garten oder funktionale Anlage

Daniela Nißle: "Liebe Kunden,
Liebe Gäste der Website ...

.. Ich heiße Sie herzlich willkommen auf unserer News-Seite!
Als Verantwortliche für Kommunikation und Büroadministration freue ich mich, Sie in regelmäßigen Abständen über Neues und Wissenswertes zum Thema Garten- und Landschaftsbau zu informieren. An dieser Stelle schon mal vielen Dank für Anregungen und Themenwünsche. Am Besten einfach kurz durchrufen. Auch über eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! würde ich mich freuen. Immer schön von Ihnen zu hören.“ 

Gewinner des 4. Azubi-Cups der Region Stuttgart

Wir freuen uns und sind mächtig stolz, dass die Gewinner des 4. Azubi-Cups ihre Ausbildung zum Garten- und Landschaftsbauer inzwischen mit herausragenden Ergebnissen abgeschlossen haben und mit einer Festanstellung bei uns durchgestartet sind. Herzlichen Glückwunsch nochmals: Felix und Florian!!

 

Wir sind wieder dabei: EXPO 2021

Neueste Trends und Entwicklungen im Gartenbau.

Wieder ein Schaugarten zum inspirieren lassen.
Bitte markieren Sie den Juni 2021 in Ihren Kalendern!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ihre Fa. Nißle

 

Trends – ein neuer Menu-Punkt auf unserer Website

Wir sehen, dass wärmere Sommer, signifikant verbesserte Technologien und smarte, hochintegrierte Regelungen den Bedarf an Bewässerungssystemen und Gartenpools maßgeblich erhöhen.

Für den erhöhten Bedarf spielt es sicher eine wichtige Rolle, dass einerseits die Anlagen immer effizienter und damit kostengünstiger werden, anderseits heute die Möglichkeit genutzt werden kann, erneuerbare Energien als Energiequelle zu nutzen.

Der "versiegelte Vorgarten" kommt in Verruf, da er, obwohl pflegeleicht, ökologische Nachteile hat. Insbesondere der immer weiter reduziertere Lebensraum für Kleinstlebewesen wird angemahnt.

Eine Ergänzung dazu:  Im Sommer 2020 hat der baden-württembergische Landtag eine Änderung des Landesnaturgesetzes beschlossen. Damit werden Schottergärten auf Privatgrundstücken verboten.

Lesen Sie dazu mehr in "Trends"

Wir empfehlen:
Steuervorteil für Privatgärten nutzen

Wir finden, Sie sollten die steuerlichen Möglichkeiten einer Gartenpflege, einer Gartenneu- oder Gartenumgestaltung zu Ihrem Vorteil nutzen! Bitte lesen Sie dazu unseren nachfolgenden Artikel zu diesem Thema und holen Sie sich gegebenenfalls eine rechtsverbindliche Stellungnahme von Ihrem Steuerberater ein.


Unter dem Namen „Familienleistungsgesetz“ wird - für Sie als Privatkunde - die Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen geregelt. Unter das Gesetz fällt auch die Absetzbarkeit von Arbeitskosten (Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten) für Gartenpflege und Gartenumgestaltung / Gartenneugestaltung.
Steuermindernd absetzbar sind
, bis zu einer Höchstgrenze von 6000€ (inkl. USt.), 20% der Arbeitskosten (also 1200€ max.). Wenn bei der Gartenpflege noch Kosten für Nebenleistungen wie Streugut und Abfahrt des Grünschnitts dazu kommen, erhöht sich die Höchstgrenze auf 20000€ (inkl. USt.), was für Sie, als Auftraggeber einer ganzheitlichen Gartenpflege, einen Steuervorteil von 4000€ max. (20% der Höchstgrenze) bedeuten würde.
DIESEN STEUERVORTEIL SOLLTEN SIE NUTZEN,
denn wir helfen Ihnen dabei
, indem wir auf unseren Rechnungen, wie vom Gesetzgeber gefordert, die gesetzliche Umsatzsteuer (USt.) und die Arbeitskosten separat ausweisen. Sie müssen dazu nur noch den Rechnungsbetrag überweisen und ihn im Jahre der Zahlung steuermindernd geltend machen.
Details unseres Verbandes hier zum Download.