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Unser Tipp
Rechnungen für unsere Gartenarbeiten absetzbar –
eine Übersicht für Sie

Beachten Sie: Die nachfolgende Zusammenfassung soll Ihnen einen Überblick über die Abschreibungsmöglichkeiten von Handwerkerarbeiten Ihren Garten betreffend geben. Die Information ist ohne Gewähr. Für Details kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.

Viele Dienstleistungen der Veränderung oder der Verschönerung Ihres Gartens können Sie von der Steuer absetzen, ebenso dessen dauerhafte Pflege.

Aushub- und Erdarbeiten, Pflasterarbeiten, Pflanzarbeiten, aber auch die Kosten für umfangreichen Arbeiten zur Gartengestaltung (z.B. das Legen von Rasen) können Sie in Ihrer Steuererklärung als Handwerkerleistung angeben. Keine Rolle spielt dabei, ob Sie Ihren Garten neu anlegen oder ihn lediglich umgestalten lassen.

Die Gartenpflege (z.B. die Pflege des Rasens) zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen und ist ebenso absetzbar.

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Die Gewährung der steuerlichen Vorteile für Dienstleistungen auf dem Grundstück sind an folgende Voraussetzungen gekoppelt:

Das zum Grundstück zugehörige Haus muss

  1. von Ihnen selbst bewohnt werden
  2. und darf kein Neubau sein.
 

Die steuerliche Absetzbarkeit von Dienstleistungen ist demzufolge immer „an einen Haushalt“ gebunden. Das gilt selbst dann, wenn Sie nicht das ganze Jahr über in diesem Haus oder der Wohnung wohnen.

20 Prozent der Kosten im Jahr absetzen

Generell gilt für alle Handwerkerleistungen, dass Sie 20 Prozent der Lohnkosten und maximal 1.200 Euro im Jahr in Ihrer Steuererklärung absetzen können. Hintergründe und Details dazu erfahren Sie im Internet oder von Ihrem Steuerberater.

Wichtiges Detail für die Gartenpflege:

Übliche Arbeiten zur Gartenpflege wie Rasenmähen, Unkrautjäten oder Heckenschneiden sind keine Handwerkerleistungen, sondern zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Auch hier können Sie den Fiskus ebenfalls mit 20 Prozent an den Kosten beteiligen. Der Unterschied zu den Handwerkerleistungen ist jedoch, dass für diese Arbeiten sogar bis zu 4.000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden können.

Wie immer: für die Anerkennung seitens der Finanzverwaltung ist wichtig, dass Sie die entsprechenden Rechnungen über die Dienstleistung inklusive Zahlungsbeleg bei Nachfrage vorlegen können. Achten Sie darauf, dass die Materialkosten getrennt von den Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten ausgewiesen sind – nur auf Letzteres erhalten Sie eine Steuervergünstigung.

Selbstverständlich weisen wir, die Firma Nißle Garten- und Landschaftsbau, die Posten in unseren Rechnungen entsprechend aus.