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Renaturierung

In der Presse werden seit geraumer Zeit Insektensterben und die Zerstörung von Lebensraum für Kleinstlebewesen intensiv diskutiert. In der Wahrnehmung kommt somit der „versiegelte Schottervorgarten“ mehr und mehr in Verruf.

Mitte 2020 hat nun der baden-württembergische Landtag eine Änderung des Landesnaturgesetzes beschlossen, in dem Schottergärten auf Privatgrundstücken verboten werden. Die beschlossenen Änderungen des Landesnaturschutzgesetzes sollen in erster Linie dem Gedanken des Artenschutzes und der Artenvielfalt Rechnung tragen.

Damit ist klar, dass die Errichtung neuer Schottergärten künftig grundsätzlich unzulässig ist und wir für Sie damit keine Gärten mehr anlegen dürfen, die dem neu eingefügten Paragraphen 21a zuwider handeln.

Gerne mehr Details im persönlichen Gespräch.